Wie bspw. Fensterputzen, Staubsaugen, Wischen, Wäsche machen
Sowohl beim Einkaufen selbst als auch, z.B. beim späteren einräumen zu Hause
Fahrdienst und/oder Belgeitung zu Arztbesuche, Friseurtermine etc.
Spaziergänge, Ausflüge, Spiele, gemeinsames Kochen/ Backen usw.
Unser Serviceangebot findet stundenweise statt (um genau zu sein min. 1,25 Stunden), sodass wir immer ausreichend Zeit für Sie haben. Dabei passen wir unsere Leistungen stets an die Bedürfnisse und Wünsche der zu unterstützenden Person an. Der Mensch steht bei uns immer an erster Stelle. So werden Sie natürlich nur von geschulten, freundlichen und aufmerksamen Betreuungskräften aus der Region (unter der Führung einer Pflegefachkraft) betreut. Unsere Unterstützungszeit wird individuell zwischen Ihnen und Ihrem Elfen vereinbart. Aktuell bedienen wir fast den kompletten Landkreis Böblingen. Von Weil der Stadt über Holzgerlingen oder Herrenberg ist dort alles dabei.
Unser Ziel ist es, dass alle Senioren, sowie Hilfs- und Pflegebedürftigen möglichst lange glücklich und selbstbestimmt Zuhause wohnen bleiben können. Unser Part ist dabei, als Alltagshelfer/Alltagsbegleitung/Haushaltshilfe zu unterstützen und auch bei weiteren Themen zur Alltagsbewältigung als kompetenter Ansprechpartner zur Seite zu stehen. Auf uns können Sie sich verlassen. Wir helfen Ihnen, auch in den eigenen Wohnräumlichkeiten optimal versorgt zu sein. Sei es in der Alltagsbetreuung, der Installation eines Treppenlifts (als wohnumfeldverbessernde Maßnahme) oder bspw. auch der Vermittlung einer 24h Pflegekraft durch einen Kooperationspartner.
Um sicherzustellen, dass Hilfs- und Pflegebedürftige so lange wie möglich, in Ihrer häuslichen Umgebung wohnen können, hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro/ Monat. Diese 131 Euro können nur als Dienstleistung von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen erbracht werden. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 über einen Betrag in Höhe von 1.685 € Verhinderungspflege + 1.854 € Kurzzeitpflege verfügen. Auch die Verwendung von Pflegesachleistungen für unsere Leistungen ist möglich.
Auch ohne Pflegegrad können unsere Leistungen für Sie kostenlos sein. Bspw. bei einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Diese können wir mit einer Kostenübernahmeerklärung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern!
Die Pflege ist kein Bestandteil unserer Leistungen
Von uns unterstützt und betreut zu werden, ist in nur 3 einfachen Schritten möglich. Unser erster Einsatz bei Ihnen, ist oft in nur wenigen Tagen möglich.
1. Beratung
Wir vereinbaren mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. Hierbei klären wir alle Ihre Fragen und halten fest, in wie weit Sie unterstützt/ betreut werden möchten.
2. Aufnahme
Sie werden als Klient aufgenommen. Bei einem weiteren persönlichen Beratungsgespräch lernen Sie Ihre Unterstützungskraft, unser Elf/ Elfe, kennen.
3. Einsatz
Unser erster Einsatz bei Ihnen findet in der Regel innerhalb der nächsten 2 Wochen statt.
Sie haben Fragen oder möchten gerne einen Termin für ein persönliches Erstgespräch?
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