Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Unterstützung von unseren Klienten im Alltag und Haushalt.

Das Erstgespräch und der Betreuungsvertrag

Wie kann man unsere Leistungen in Anspruch nehmen?

Um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen bedarf es keinem komplizierten Prozess. Wir vereinbaren ein persönliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. In diesem werden Sie uns näher kennenlernen und wir erklären Ihnen alles zu unserer Unterstützung. Ebenso lernen natürlich auch wir Sie/ die zu unterstützende Person und das häusliche Umfeld kennen. Das ermöglicht uns einen ersten Einblick, sodass wir Ihnen eine passende Elfe zuteilen können. Wenn dann für Sie soweit alles gut passt, füllen wir gemeinsam den Betreuungsvertrag aus und wir nehmen Sie mit auf, um Sie in dem gewünschten Bereich zu unterstützen.

In einigen Fällen verzichten unsere Klienten auf ein Erstgespräch. Hier wird dieses dann soweit telefonisch durchgeführt und es wird lediglich der Betreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben benötigt.

Ab wann beginnt die Unterstützung?

Nachdem wir den vollständigen Betreuungsvertrag haben, benötigen wir in der Regel 1-2 Wochen, bis wir mit der Unterstützung starten können. In Ausnahmefällen kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen.

Für wen ist die Unterstützung kostenlos?

Ab dem vorliegen eines Pflegegrades wird die Unterstützung mit monatlich min. 131 € von der Pflegekasse übernommen. Bei dem vorliegen eines Guthabens oder einem Pflegegrad 2 oder höher, können auch höhere Beträge von der Pflegekasse übernommen werden. Auch beim vorliegen einer verordneten Haushaltshilfe Ihres Arztes, sind die Leistungen kostenlos (ohne Pflegegrad).

Können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

Ja, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Lediglich bei Privat versicherten, erfolgt die Abrechnung über den Versicherungsnehmer.

Auch bei verordneten Haushaltshilfen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

Über welche Leistungen der Pflegeversicherung können wir abrechnen?

Entlastungsbetrag mit 131 €/ Monat (ab Pflegegrad 1)

Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)

Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2)

Können wir auch bei Personen ohne Pflegerad und Verordnung unterstützen?

Ja, wir unterstützen auch Menschen ohne Pflegegrad. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung als Privatrechnung. 

Gibt es für den Betreuungsvertrag eine Kündigungsfrist?

Nein, für den Betreuungsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist.

Die Unterstützung

Sprechen unsere Elfen deutsch?

Ja, unsere Elfen sprechen alle ein gutes deutsch. 

Kommt immer die gleiche Elfe?

Es ist vorgesehen, dass Sie immer die gleiche Elfe unterstützt. Das vereinfacht zum einen die Unterstützung bei Ihnen im Hause und zum anderen kann ein freundschaftliches und auf Vertrauen basiertes Verhältnis entstehen. 

Bei Fahrdiensten können die Elfen variieren.

Bringen unsere Elfen Reinigungsutensilien mit?

Nein, unsere Elfen bringen keine Reinigungsgeräte oder Reinigungsmittel mit. Es werden die Utensilien verwendet, welche unsere Klienten zu Hause haben.

Führen unsere Elfen pflegerische Tätigkeiten durch?

Nein, wir dürfen keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen. 

Wie viel Vorlaufzeit wird für einen Fahrdienst benötigt?

Im Idealfall werden Fahrdienste frühst möglich bei uns angemeldet. In der Regel ca. 2 Wochen. Je nach vorhandenen Kapazitäten können auch kurzfristige Fahrdienste statt finden. Dementsprechend dürfen auch gerne spontane Termine angefragt werden.

Kommen unsere Elfen zu einer festen Uhrzeit?

Ja, wir vereinbaren mit Ihnen eine feste Uhrzeit aus, zu der Sie dann auch besucht werden. Sie erhalten somit KEIN Zeitfenster sondern eine genaue Uhrzeit. Dadurch können Sie Ihren weiteren Tag optimal planen. Ebenso vereinbaren Sie die Folgeterminen direkt mit Ihrer Elfe auf dem kurzen Wege.

Was passiert wenn ein Termin vergessen wird oder nicht statt finden kann?

Termine die seitens unserer Klienten nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, gelten als statt gefunden und werden dementsprechend abgerechnet. Hierzu zählen auch Termine die vergessen wurden.

Sollte von unserer Seite ein Termin nicht statt finden können, werden Sie natürlich sofort benachrichtigt.

 ~ Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI - Direkte Abrechnung mit den Pflegekassen ~

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